Reifendruck–Kontrollsysteme

 

Reifendruck–Kontrollsysteme werden in Zukunft Grundvoraussetzung für neu-zugelassene PKW, sowie in weiterer Zukunft auch für Nutzfahrzeuge werden.

 

Unter die bereits in Kraft getretene, gesetzliche Regelung zur Pflicht von Reifendruck-Kontrollsystemen, fallen alle Fahrzeuge der Klasse M1:

PKW, Geländewagen,Kleinbusse, Kleintransporter, Wohnmobile, usw. bis zu 8 Sitzplätzen und 3,5 Tonnen Gesamtgewicht.

 

Diese Systeme dienen der Überwachung des Reifendrucks am Fahrzeug, um Unfälle durch Reifenpannen und Schadstoffemissionen zu reduzieren.

 

Dabei unterscheidet man zwei unterschiedliche Bauweisen dieser Systeme, welche den Reifendruck auf unterschiedliche Art und Weise auswerten.

 

 

 

 

 

 

direkte Systeme

 

Druckermittlung durch 

aktive Sensoren am Rad

 

 

 

 

 

indirekte Systeme

 

Druckermittlung durch fahrzeug-eigene Sensoren