Deaktivieren des aktiven Reifendruck-Kontrollsystems

 

Bei Fahrzeugen, die anhand Ihrer Erstzulassung, bzw. deren Homologation nicht zu einem Reifendruck-Kontrollsystem

verpflichtet sind (siehe "Gesetzgebung"), ist die Deaktivierung werksseitig verbauter, aktiver Reifendruck-Kontrollsysteme

zwar zulässig, jedoch sollte dies zuvor mit Ihrer Vertragswerkstatt besprochen werden, um eventuelle Sachmängel- oder Garantieausschlüsse zu vermeiden.