Deaktivieren des aktiven Reifendruck-Kontrollsystems
Bei Fahrzeugen, die anhand Ihrer Erstzulassung, bzw. deren Homologation nicht zu einem Reifendruck-Kontrollsystem
verpflichtet sind (siehe "Gesetzgebung"), ist die Deaktivierung werksseitig verbauter, aktiver Reifendruck-Kontrollsysteme
zwar zulässig, jedoch sollte dies zuvor mit Ihrer Vertragswerkstatt besprochen werden, um eventuelle Sachmängel- oder Garantieausschlüsse zu vermeiden.