Häufig gestellte Fragen

 

 

Braucht mein Fahrzeug ein RDKS/ Ist mein Fahrzeug mit einem RDKS ausgerüstet?

 

PKW mit Erstzulassung ab 1.11.2014 sind grundsätzlich alle mit RDKS ausgerüstet.

 

Bei PKW, die zwischen dem 1.12.2012 und 31.10.2014 in den Verkauf gehen, bzw. ihre Erstzulassung erhalten werden, ist eine eindeutige Identifikation des RDKS durch den Fahrzeugschein, laut Aussage
des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), nicht möglich.

 

Fazit: 

Um zweifelsfrei festzustellen, ob ein RDKS an Ihrem Fahrzeug verbaut, bzw. vorgeschrieben ist, bedarf es einer Sichtprüfung durch den Fachhandel.

 

Welches System ist an meinem Fahrzeug verbaut?

 

Auch hier gilt: Eine eindeutige Zuordnung des RDKS kann erst nach einer Sichtprüfung erfolgen.

 

Für mein Fahrzeug ist direktes RDKS vorgeschrieben, gilt das auch für Winterräder?

 

Ja. Die Pflicht gilt für alle am Fahrzeug montierten Räder. Im Falle eines zweiten Radsatzes (z.B. Winterräder), ist auch dieser mit RDKS-Sensoren auszurüsten.

 

Kann ich das RDKS nicht einfach deaktivieren?

 

Für ältere Fahrzeuge mit RDKS gibt es hierfür keine Rechtsgrundlage, somit ist eine Deaktivierung durch den Fahrzeughersteller in manchen Fällen durchaus möglich.

 

Bei Fahrzeugen, die laut Gesetzgebung mit einem RDKS aus-gerüstet sein müssen,ist eine Deaktivierung nicht zulässig und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, sowie auch des Versicherungsschutzes des Fahrzeuges.

 

Gibt es eine einheitliche Regelung für Kontrollsysteme?

 

Nein. Der Gesetzgeber schreibt bei den in die Pflicht fallenden Fahrzeugen ein RDKS vor. Welche Art von System verbaut wird, steht den Fahrzeugherstellern frei.

 

Wie haltbar sind diese Systeme?

 

Indirekte Systeme sind in das ABS-, oder ESP–System des Fahrzeugs integriert. Diese Variante ist sehr langlebig, da sie lediglich eine Software–Erweiterung der bereits vorhandenen Bordelektronik darstellt.

Ein Defekt setzt eine Fehlfunktion des ABS und/oder ESP – Systems voraus.

 

Direkte Systeme sind ebenfalls zuverlässig, jedoch arbeiten die Sensoren batteriebetrieben, welche eine Lebensdauer von ca. 4-7 Jahren haben. Bei entleerter Batterie muss der komplette Sensor ersetzt werden, da die Batterien nicht ausgetauscht werden können.

 

Wieso ist der Rad-/Reifenwechsel so Zeit- und kostenintensiv?

 

Bei Fahrzeugen mit direktem RDKS müssen bei Fahrzeugannahme, sowie -abgabe, alle Rad-Sensoren einer Eingangs-, sowie Ausgangsprüfung unterzogen werden, welcher aus Haftungsgründen protokolliert wird.

 

Im Falle einer Neubereifung müssen die vom Sensor-Hersteller vorgeschriebenen Wartungskits der Ventile getauscht, je nach Zustand ggf. auch die Ventile ersetzt werden. 

 

Bei entleerten Batterien oder Defekten müssen ggf. neue Sensoren verbaut und am Fahrzeug angelernt werden. Somit ist der Arbeitsaufwand je nach System und Kundenauftrag 2-3 mal höher, gegenüber Fahrzeugen ohne RDKS.